Handelt Jobcenter ME-aktiv rechtswidrig?

bewilligung Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles e.V. sieht vermehrt Anzeichen dafür, dass Jobcenter die Bewilligungszeiträume von zwölf bzw. sechs Monaten auf Zeiten - die für die Leistungsbeziehenden nachteilig sind - verkürzen.

Er verweist darauf, dass § 41 Abs. 3 SGB II generell bestimme, dass in der Regel für ein Jahr zu entscheiden sei. Bei vorläufiger Leistungsgewährung oder bei unangemessenen Kosten der Unterkunft ist regelmäßig auf sechs Monate zu verkürzen (§ 41a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 u. 2. SGB II).

Thomé stellte fest, dass die Bewilligungszeiträume in einigen Fällen bis Jahresende oder bis Ende März 2022 verkürzt wurden. Angeführt und belegt hat er auch einen Vorgang des Jobcenters aus dem Kreis Mettmann, bei dem grundlos der Bewilligungszeitraum zum Jahresende auf zwei Monate verkürzt wurde.

Bei dieser Vorgehensweise kommt die Vermutung auf, dass mit dieser Verkürzung die begünstigende Regelung der so genannten »Angemessenheitsfiktion« der Unterkunftskosten in § 67 Abs. 3 SGB II umgangen wird. Zum Zeitpunkt des Erlasses des vorliegenden Bescheides galt die Angemessenheitsfiktion für alle Bescheide die bis Ende Dezember 2021 begonnen haben. Die Angemessenheitsfiktion bestimmt, dass alle Unterkunftskosten für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 - verlängert auf 31. März 2022 – beginnen, für die Dauer von sechs Monaten gesetzlich bestimmt als angemessen gelten.

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Stoppt Gewalt an Frauen

orange the world DIE LINKE/Wülfrather Liste begrüßt die Teilnahme der Stadt Wülfrath am "Orange Day" anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt an Frauen und Mädchen am 25.11.2021, um so ein farbiges Signal zu senden.

Wenn wir an Zuhause denken, denken wir an einen Ort des Rückzugs, der Geborgenheit - einen Raum der uns Schutz bietet. Für viele Frauen und Kinder in unserem Land ist ihr Zuhause jedoch nicht solch ein geschützter Ort. Gerade besondere Ausnahmesituationen – wie die weltweite Covid-19-Pandemie – haben deutlich vor Augen geführt, dass die bisherigen Schutzmöglichkeiten nicht ausreichend sind.  

Statistisch gesehen, ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten. Die aktuelle Kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes belegt, dass 81 Prozent der Opfer Frauen sind. Im Jahr 2019 wurden 141.792 Fälle erfasst. 115.000 der Opfer waren weiblich. Dabei darf das Dunkelfeld der Partnerschaftsgewalt nicht unterschätzt werden. Menschen, die von Gewalt betroffen sind, brauchen schnelle, unbürokratische Hilfe, qualifizierte Beratung und vor allem einen sicheren Rückzugsort.

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Gedenken an den 83. Jahrestag der Pogromnacht

erinnern Am 9. November 2021 jährt sich die Pogromnacht des Jahres 1938.

Um der Opfer der nationalsozialistischen Übergriffe in der Nacht vom 09. zum 10. November 1938 zu gedenken, lädt die VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und Bund der Antifaschistinnen und Anitfaschisten) um 12:00 Uhr am Wülfrather Heumarkt ein.

“Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist”, sagt der Aktionskünstler Gunter Demnig, der die Idee hatte, an Opfer des Holocaust dort zu erinnern, wo sie zuletzt gewohnt haben.

Und so wird DIE LINKE/Wülfrather Liste gemeinsam mit der VVN-BdA - stellvertretend für die vielen Millionen Opfer des unmenschlichen und Gewalt verherrlichenden Naziregimes – an Eugen Raukamp und seinen Schwager Willi Everts gedenken. Beide wurden im Juli 1943 im Konzentrationslager Neuengamme ermordet. An sie erinnern Stolpersteine an der Heumarktstraße 19. Nicht weit entfernt erinnert ein Stein an das Schicksal von Johanna Beyth. Sie lebte mit ihrer jüdischen Familie an der Wilhelmstraße. 1941 wurde sie nach Minsk deportiert und dort 1942 ermordet. Am Panoramaradweg hinter dem Alten Bahnhof wurden die Steine gegen das Vergessen, zum Gedenken an das Ehepaar Heinrich und Maria Dreier, eingelassen. Die Eheleute wurden im Frühjahr 1944 verhaftet, weil sie den Zeugen Jehovas angehörten.

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Aktionsprogramm grenzt aus

freizeitbonus Rund 190.000 Kinder aus bedürftigen Familien gehen beim Kinderfreizeitbonus leer aus. Obwohl CDU und SPD in der Gesetzesbegründung ausdrücklich „beteuern“, dass der Kinderfreizeitbonus „bedürftige Familien“ unterstützen soll (Bundestags-Drucksache Nr. 19/29765), schließt diese Unterstützung Kinder, die nachweislich in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGV II leben, bewusst aus. Und zwar immer dann, wenn Unterhaltsvorschuss gezahlt wird und man diese Kinder aufgrund dessen, nicht als bedürftig bewertet.

Diese Verfahrensweise zeigt einmal mehr, dass die politischen Entscheidungsträger fernab der Realität agieren. Dies lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Katja Kipping schließen. In dieser erklärt das Ministerium, dass die Regierung keine Regelungslücke sieht.

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