Jobcenter muss Schulbücher zahlen

schulbefaehigungskostenGrundsicherungsträger muss grundsätzlich alle Kosten tragen, die mit dem Schulbesuch einhergehen, dies ist so dem Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 22.12.2015 (AZ: S 37 AS 1175/15) zu entnehmen.

Nach diesem Urteil werden einmalige Kosten von mehreren hundert Euro für die Beschaffung von Schulbüchern als „Befähigungskosten“ zugesprochen. So soll unter anderem ein Ausschluss von Lebenschancen verhindert werden, wenn Kindern aufgrund fehlender Mittel die Schulbücher nicht gekauft werden können. In einer Stellungnahme macht der Prozessbevollmächtige der Kläger in dem „Schulbuchverfahren“, darauf aufmerksam, dass alle notwendigen Kosten zur Erfüllung der Schulpflicht zum existenziellen Bedarf gehören. Würden diese nicht vom Jobcenter übernommen, drohe hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen, da der erfolgreiche Schulabschluss gefährdet sei.

Weitere Informationen, eine Hilfestellung, sowie Musterschreiben von RA Kevin Kienert finden Sie unter folgendem Link:

Schulbefähigungskosten im SGB II/SGB XII Bezug – Eine Kampagne

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