Kurzsichtige Entscheidung mit langfristigen Folgen

Energiewende vorantreibenSonne, Wasser, Wind, Biomasse und Erdwärme können unendlich viel Energie liefern. Für fossile Energieträger wie Kohle, Mineralöl, Erdgas und Uran gilt: Verbrannt ist verbrannt. Sie wachsen nicht nach, hinterlassen aber klimaschädliche Abgase oder gefährliche Strahlenfrachten. Für erneuerbare Energien gilt das nicht.

Insofern spielt bei der Entscheidung, wie man ein Gebäude beheizt nicht nur eine blanke Kostenanalyse eine Rolle. Gerade Kommunen und Politik sind in besonderer Verantwortung und müssen neben den Finanzen, die Zukunft und folglich umweltpolitische Konsequenzen ihres Handelns im Blick haben.

Wenn also die Modernisierung einer Heizungsanlage – wie im Falle des Dienstleistungsgebäudes der Stadt – ansteht, sollte hierbei die anteilige Deckung des Wärme- und Kältebedarfs durch die Nutzung erneuerbarer Energien Berücksichtigung finden-

Die Frage darf doch nicht sein, welche Kriterien man aktuell erfüllen muss, sondern was man tun kann, um langfristig für die Stadtkasse und die Umwelt die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Fakt ist, dass gegenüber einer neuen Öl- oder Gasheizung mit Brennwerttechnologie Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarwärmeanlagen in der Anschaffung zwar teurer sind, aber auf die gesamte Lebensdauer umgerechnet die umweltfreundlichen Heizungen langfristig im Vorteil sind. Denn diese haben erfahrungsgemäß niedrigere verbrauchsgebundene Kosten (hierunter fallen die Brennstoffkosten und die Hilfsenergiekosten wie z.B. für Pumpen). Zudem werden sie mit öffentlichen Fördermitteln bezuschusst. Hier ist vor allem die Nachrüstung von Gebäuden mit Blockheizkraftwerken in Kombination mit Solarthermie interessant.

Die Ratsfraktion DIE LINKE hat bereits im November 2015 darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördergeldern bestehe und diese in eine Kostenanalyse einbezogen werden müssten. Betrachtet man den Auszug der GWG vom 20.10.2015 so erkennt man, dass deren Wirtschaftlichkeitsberechnung das Einwerben von Fördergeldern nicht ins Kalkül gezogen hat.

Warum dies nicht geschehen ist, ist nicht nachvollziehbar, da gerade Kommunen und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften auch für eine nachhaltige Energiewende stehen sollten.

Zudem beklagt die Fraktion DIE LINKE, dass mangelnde Transparenz sowie die späte Teiloffenlegung der „Wirtschaftlichkeitsanalyse“ - die im Nachgang erfolgte und mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet – zu einer kurzsichtigen Entscheidung mit langfristigen Folgen führt. Damit so etwas nicht wieder passiert, stellt sich die Frage, ob Versammlungsprotokolle – soweit keine schützenswerten Interessen der Beteiligten vorliegen - nicht grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten.

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