Mehrbedarf sicherstellen

maske Seit gut 11 Monaten befinden wir uns im Ausnahmezustand. Immer wieder Diskussionen, immer wieder neue Schutzverordnungen. Vieles ist nachvollziehbar, manches fragwürdig und doch hat die Masse eines gemeinsam - sie will sich und andere schützen.

Was aber bedeutet das für Menschen, die auf Transferleistungen des Staates angewiesen sind?

Einen finanziellen Mehrbedarf aufgrund der Pandemie sehen die Verantwortlichen bis heute nicht. Nun wurde, neben vielen anderen Maßnahmen, bundesweit die FFP2-Maskenpflicht eingeführt.

Bei einem Verkaufspreis von ca. 3 - 4 Euro pro Stück summieren sich die Ausgaben. Für Menschen, die auf ALG-II oder Grundsicherung angewiesen sind und bereits in „normalen Zeiten“ den Euro zweimal umdrehen müssen, ist die Corona-Pandemie zu einem Kraftakt geworden. Für diesen Personenkreis ist es ein Hohn, wenn Politiker oder wie in einem Urteil Richter des hessischen Landessozialgerichts darauf verweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie einige im Regelbedarf enthaltene Kosten – z.B. für Freizeit, Unterhaltung, Kultur, für Verkehr und für Beherbergungs- und Gaststättendienst-leistungen - derzeit nicht oder lediglich eingeschränkt anfielen und ein Mehrbedarf daher nicht erkennbar sei. Diese Richter, aber auch die politischen Entscheidungsträger wären klug beraten, sich zum einen die Beträge für die erwähnten Posten näher anzuschauen und sich zum anderen mit der Lebensrealität der Menschen zu befassen, über die sie urteilen. Kosten für Freizeit, Unterhaltung und Kultur fallen nicht nur an, wenn man ins Kino oder Museum geht. Auch der Kauf eines Buches, eines Gesellschaftsspiels spiegelt sich darin wieder. Scheinbar können sie sich auch nicht vorstellen, dass in Corona-Zeiten Fahrten zum Arzt oder Einkauf anfallen und Kosten verursachen.

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Internetfähige Endgeräte sind pandemiebedingter Mehrbedarf

homeschooling Bereits im Mai 2020 hat das Landessozialgericht Essen festgestellt, dass ein mobiles Endgerät einen relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe darstellt (siehe § 28ff SGB II). Aufgrund der pandemiebedingten Schließung der Schulen und dem damit einhergehenden Distanzunterricht, sei die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts erforderlich, so das Fazit des Gerichts.

Im Rahmen des flächendeckenden Unterrichts von Zuhause wären das Jobcenter ME-aktiv sowie die Sozialämter vor Ort gefordert gewesen, die betroffenen Personengruppen zeitnah auf dieses wichtige Urteil (Aktenzeichen L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B) hinzuweisen. Dies hätte zahlreichen Eltern und ihren Kindern in dieser schwierigen Zeit eine Last genommen. Schüler*innen hätten nicht auf die Anschaffung von Tablets seitens der Kommunen warten müssen und Schulen müssten sich nicht mit der Frage beschäftigen, wer denn nun solch ein Gerät bekommen soll. Sie alle – Lehrkräfte und Schüler*innen - hätten seit Monaten mit geeigneter Lernsoftware arbeiten und Defizite ausgleichen können.

Was für eine Farce. Auch wenn diese Entscheidung nur aufgrund der Corona-Pandemie getroffen wurde, ist festzuhalten: Würden jungen Menschen in den Regelsätzen die tatsächlich benötigten Bildungskosten zur Verfügung gestellt, würde Deutschland anderen Ländern nicht gnadenlos in Sachen Digitalisierung hinterherhinken und Schüler*innen könnten bereits seit langem mit moderner Technik und Software den Unterrichtsstoff Zuhause verinnerlichen.

15.000 Euro für den Zeittunnel

im Zeittunnel Der Kreis Mettmann  unterstützt nachhaltige Umweltbildungsarbeit im kommenden Jahr mit 80.000 Euro. Die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste freut sich, dass unter den vier Umweltbildungszentren, die finanzielle Unterstützung erfahren, auch der Zeittunnel Wülfrath ist. Dieser erhält vom Kreis 15.000 Euro mit der Begründung, dass die Einrichtung in seiner Ausstellung das Umweltbewusstsein bei Kindern und Erwachsenen fördert. Diese Entscheidung werten wir als deutliches Bekenntnis zum Zeittunnel, zumal der Kreis diesen bereits mehrfach finanziell „unter die Arme gegriffen“ hat. So z.B. auch im Jahr 2019. Diese Finanzspritze beschloss der Kreis Umweltausschuss just einen Tag bevor die Wülfrather Politik sich mehrheitlich aus der Verantwortung für das Museum „stahl“ und diese Einrichtung einer ungewissen Zukunft übergab. Die Ratsfraktion DIE LINKE hat dies seinerzeit scharf kritisiert und immer wieder auf die Bedeutung des bildungspolitischen Aspektes kultureller Angebote hingewiesen. Kulturelle Angebote dürfen nie ausschließlich rein wirtschaftlicher Kriterien unterworfen werden. Beim Zeittunnel kommt zudem hinzu, dass er unmittelbar am PanoramaRadweg gelegen ist und ein touristisches Highlight darstellt.

Dass der Betrieb des Zeittunnels seit Anfang September dieses Jahres durch die Genossenschaft Zeittunnel Wülfrath eG durchgeführt wird, ist dem unermüdlichen Engagement der Herren Dr. Becker und Dr. Fornefeld sowie zahlreicher Ehrenamtler*innen zu verdanken. Sie alle ermöglichen den Fortbestand des Zeittunnels und somit eine Reise durch 400 Millionen Jahre Erdgeschichte.

Aktuell befindet sich der Zeittunnel in der Winterpause, wird jedoch zu Beginn der Osterferien 2021 wieder öffnen. Impressionen und Informationen kann man aber auch jetzt auf der Homepage des Zeittunnels erhaschen. Und da ja bekanntlich Vorfreude, die schönste Freude ist, wäre es lohnenswert bereits heute eine "Zeitreise" einzuplanen.

Stromsperren gesetzlich verbieten

stromsperren verbieten Mehr als 15 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut bedroht. Hohe Strompreise sind für sie eine enorme Belastung und die Angst die Rechnung nicht bezahlen zu können, geht mit der Sorge einher, dass in diesem Fall der Strom abgedreht wird. Diese Ängste begleiteten im Jahr 2017 ca. 4,8 Millionen Haushalte, da ihnen aufgrund von Zahlungsrückständen von ihren Stromversorgern eine Stromsperre angedroht wurde. Für die Unterbrechung der Stromversorgung und die Wiederherstellung bitten die Stromkonzerne betroffene Haushalte dabei mit rund 180 Euro zur Kasse.

Nach Angaben der Bundesregierung wird jedes Jahr rund 350.000 Bürger*innen (ca. 99.000 davon in NRW) der Strom abgestellt. Eine Tatsache die der Regierung bekannt ist, sie aber scheinbar kalt lässt. Dabei legt die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie den Mitgliedstaaten der EU die Pflicht auf, die Stromversorgung so genannter schutzbedürftiger Verbraucher*innen durch  geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Bis dato wird dies von unserer Regierung jedoch „erfolgreich“ ignoriert.

Dass ein erheblicher Teil der von Stromsperren Betroffenen Menschen sind, die Grundsicherungsleistungen beziehen, wundert dabei nicht. Sind doch gerade einmal 37.80 Euro in den Regelsätzen (ab 2021) für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe vorgesehen. Zu wenig, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu begleichen, wenn man nicht im Kalten sitzen will. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beziffert die Unterdeckung im Regelsatz für das Arbeitslosengeld II im Bereich der Stromkosten mit 25 bis 55 Prozent, abhängig von Haushaltsgröße und Art der Warmwasseraufbereitung.

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