Kostenübernahme von Schulbüchern

SchulbedarfDas Bundessozialgericht (BSG) hat am 8. Mai die Jobcenter zur Übernahme von Kosten zur Anschaffung von Schulbüchern verurteilt. Das BSG begründet dass Urteil, mit den unzureichenden Mitteln, die für Schulbedarfe in den Regelleistungen vorgesehen sind. So sind aktuell für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren 54 Cent pro Monat und für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren „stolze“ 23 Cent pro Monat in den Leistungen enthalten. Damit sei ein zusätzlicher Anspruch auf Bildungsbedarfe auf Zuschussbasis begründet.

Diese Einschätzung deckt sich mit der Argumentation des Sozialhilfevereins Tacheles e.V. aus Wuppertal. In seiner „Schulbedarfskampagne“ hat der Verein bereits im letzten Jahr explizit auf diese unerträgliche Situation hingewiesen.

Im Klagefall ging es zwar um Schulbücher, in der Praxis geht es aber auch um Kopierkosten, Taschenrechner, PC‘s und Tablets sowie alle kostenintensiveren Bedarfe. Aber auch um Bildungskosten für Über-25-Jährige.

Details zum Urteil, eine Einschätzung sowie Musteranträge von Tacheles e.V. finden Sie hier!

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